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   BGH, 23.08.1990 - 5 StR 335/90   

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https://dejure.org/1990,14175
BGH, 23.08.1990 - 5 StR 335/90 (https://dejure.org/1990,14175)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1990 - 5 StR 335/90 (https://dejure.org/1990,14175)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1990 - 5 StR 335/90 (https://dejure.org/1990,14175)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs - Aufhebung eines Strafausspruchs

 
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  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

    Auszug aus BGH, 23.08.1990 - 5 StR 335/90
    'Bleibt nach dem Beweisergebnis offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Tateinheit oder die Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist von der Tateinheit auszugehen, weil sie regelmäßig die für den Angeklagten günstigere Fallgestaltung darstellt' (Senat, Beschl. v. 1. April 1980 - 5 StR 123/80 - vgl. weiter Senat, Beschl. v. 9. März 1990 - 5 StR 33/90 - unter Bezug auf BGHR StGB § 52 Abs. 1 - in dubio pro reo 3, 4).
  • BGH, 07.03.1989 - 5 StR 575/88

    Rechtliche Wirkungen der Aufhebung von Einzelstrafen zur Ermöglichung der

    Auszug aus BGH, 23.08.1990 - 5 StR 335/90
    Der zu neuer Entscheidung berufene Tatrichter wird auf den Senatsbeschluß vom 7. März 1989 - 5 StR 575/88 - (in BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3) Bedacht zu nehmen haben.".
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Auszug aus BGH, 23.08.1990 - 5 StR 335/90
    'Bleibt nach dem Beweisergebnis offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Tateinheit oder die Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist von der Tateinheit auszugehen, weil sie regelmäßig die für den Angeklagten günstigere Fallgestaltung darstellt' (Senat, Beschl. v. 1. April 1980 - 5 StR 123/80 - vgl. weiter Senat, Beschl. v. 9. März 1990 - 5 StR 33/90 - unter Bezug auf BGHR StGB § 52 Abs. 1 - in dubio pro reo 3, 4).
  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80

    Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 23.08.1990 - 5 StR 335/90
    'Bleibt nach dem Beweisergebnis offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Tateinheit oder die Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist von der Tateinheit auszugehen, weil sie regelmäßig die für den Angeklagten günstigere Fallgestaltung darstellt' (Senat, Beschl. v. 1. April 1980 - 5 StR 123/80 - vgl. weiter Senat, Beschl. v. 9. März 1990 - 5 StR 33/90 - unter Bezug auf BGHR StGB § 52 Abs. 1 - in dubio pro reo 3, 4).
  • BGH, 09.03.1990 - 5 StR 33/90

    Zurückverweisung einer Sache zur Neufestsetzung der Strafe - Anwendung des

    Auszug aus BGH, 23.08.1990 - 5 StR 335/90
    'Bleibt nach dem Beweisergebnis offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Tateinheit oder die Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist von der Tateinheit auszugehen, weil sie regelmäßig die für den Angeklagten günstigere Fallgestaltung darstellt' (Senat, Beschl. v. 1. April 1980 - 5 StR 123/80 - vgl. weiter Senat, Beschl. v. 9. März 1990 - 5 StR 33/90 - unter Bezug auf BGHR StGB § 52 Abs. 1 - in dubio pro reo 3, 4).
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